Spekulationsfrist einhalten
Die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf
Die Spekulationssteuer für einen Immobilienverkauf fällt an, wenn man eine fremdgenutzte Immobilie weniger als 10 Jahre besessen hat. Selbst bei einem Verkauf innerhalb der Familie, also bei einer Übertragung auf die eigenen Kinder, wird der Fiskus hellhörig. Sollte dabei ein Mehrerlös entstehen, ist dieser einkommensteuerpflichtig
Bevor man eine Immobilie verkauft, die in die 10 Jahresfrist fällt, sollte unbedingt eine kompetente Rechtsberatung eingeholt werden.
Der mit der Übertragung der Immobilie beauftragte Notar muss eine Meldung über den abgeschlossenen Verkauf an das Finanzamt machen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Ein Haus heimlich oder an der Steuer vorbei zu verkaufen, ist daher ausgeschlossen.
Ein kompetenter Immobilienmakler kennt die vielen steuerlichen Fallstricke beim Immobilienverkauf und weist Sie rechtzeitig auf möglicherweise drohende Nachteile hin.