Spe­ku­la­ti­ons­frist einhalten

Die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er beim Immobilienverkauf

Die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er für einen Immo­bi­li­en­ver­kauf fällt an, wenn man eine fremd­ge­nutz­te Immo­bi­lie weni­ger als 10 Jah­re beses­sen hat. Selbst bei einem Ver­kauf inner­halb der Fami­lie, also bei einer Über­tra­gung auf die eige­nen Kin­der, wird der Fis­kus hell­hö­rig. Soll­te dabei ein Mehr­erlös ent­ste­hen, ist die­ser einkommensteuerpflichtig

  • Bevor man eine Immo­bi­lie ver­kauft, die in die 10 Jah­res­frist fällt, soll­te unbe­dingt eine kom­pe­ten­te Rechts­be­ra­tung ein­ge­holt werden.

Der mit der Über­tra­gung der Immo­bi­lie beauf­trag­te Notar muss eine Mel­dung über den abge­schlos­se­nen Ver­kauf an das Finanz­amt machen. Dazu ist er gesetz­lich ver­pflich­tet. Ein Haus heim­lich oder an der Steu­er vor­bei zu ver­kau­fen, ist daher ausgeschlossen.

Ein kom­pe­ten­ter Immo­bi­li­en­mak­ler kennt die vie­len steu­er­li­chen Fall­stri­cke beim Immo­bi­li­en­ver­kauf und weist Sie recht­zei­tig auf mög­li­cher­wei­se dro­hen­de Nach­tei­le hin.

Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
Durch die Online Wert­ermitt­lung für Ihre Immo­bi­lie erfah­ren Sie, ob Ihre Preis­vor­stel­lung  für Ihre Lage rea­lis­tisch ist. Wir sind aus­ge­wie­se­ne Exper­ten bei der Bewer­tung von Immobilien.
Kos­ten­lo­se Immo­bi­li­en Bewertung
Michael Steudel Immobilienmakler in Düsseldorf