Villa, Wohnhaus und Eigentumswohnung verkaufen
Der Notar beim Immobilienverkauf
Bei einem Immobilienverkauf muss zwingend ein Notar eingeschaltet werden, der für Sie und den Käufer gleichermaßen tätig wird. Der Käufer kann selbst entscheiden, wen er als Notar seines Vertrauens auswählt, da er auch die Notarkosten übernehmen muss. Diese Punkte wird ein Notar in jedem Fall überprüfen:
Es können Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen bestehen.
Es können Wegerechte bestehen, die dem Wert des Grundstückes abträglich sind.
Seitens der Stadt sollte kein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch bestehen.
Der Notar weist die Parteien auf die Einsicht im Baulastenverzeichnis hin.
Es können Grundschulden / Hypotheken im Grundbuch eingetragen sein — diese werden mit dem Eingehen des Kaufpreises abgelöst.
Grundsätzlich gilt eine Immobilie erst dann als verkauft, wenn der Kaufvertrag im Notariat beurkundet ist.