Vil­la, Wohn­haus und Eigen­tums­woh­nung verkaufen

Der Notar beim Immobilienverkauf

Bei einem Immo­bi­li­en­ver­kauf muss zwin­gend ein Notar ein­ge­schal­tet wer­den, der für Sie und den Käu­fer glei­cher­ma­ßen tätig wird. Der Käu­fer kann selbst ent­schei­den, wen er als Notar sei­nes Ver­trau­ens aus­wählt, da er auch die Notar­kos­ten über­neh­men muss. Die­se Punk­te wird ein Notar in jedem Fall überprüfen:

  • Es kön­nen Lei­tungs­rech­te von Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men bestehen.

  • Es kön­nen Wege­rech­te bestehen, die dem Wert des Grund­stü­ckes abträg­lich sind.

  • Sei­tens der Stadt soll­te kein Vor­kaufs­recht nach dem Bau­ge­setz­buch bestehen.

  • Der Notar weist die Par­tei­en auf die Ein­sicht im Bau­las­ten­ver­zeich­nis hin.

  • Es kön­nen Grund­schul­den / Hypo­the­ken im Grund­buch ein­ge­tra­gen sein — die­se wer­den mit dem Ein­ge­hen des Kauf­prei­ses abgelöst.

Grund­sätz­lich gilt eine Immo­bi­lie erst dann als ver­kauft, wenn der Kauf­ver­trag im Nota­ri­at beur­kun­det ist.

Micha­el Steu­del ist seit mehr als 30 Jah­ren in Düs­sel­dorf als Immo­bi­li­en­mak­ler tätig und ver­fügt über bes­te Refe­ren­zen  beim Ver­kauf und der Ver­mie­tung von hoch­wer­ti­gen Immobilien.
Michael Steudel Immobilienmakler Düsseldorf
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Kos­ten­lo­se Immo­bi­li­en Bewertung