Maklercourtage bei Wohnhaus, Mehrfamilienhaus und Eigentumswohnung
Übliche Regelungen der Maklercourtage
Die Höhe der Maklercourtage ist frei verhandelbar. Branchenüblich ist die Empfehlung des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft, bei der Käufer und Verkäufer je eine eigene Provision zahlen.
In Nordrhein-Westfalen werden in der Regel 3 % plus MwSt. vom erzielten Verkaufspreis als Maklercourtage berechnet.
Übernimmt der Verkäufer die gesamte Courtage, spricht man von Innencourtage. Hiermit bewirbt man ein Objekt als ‘provisionsfrei für den Käufer’ oder ‘ohne Käufercourtage’. Bei schwer verkäuflichen Objekten wird diese Maßnahme angewandt, um das Angebot für den Käufer attraktiver zu gestalten.