Mak­ler­cour­ta­ge bei Wohn­haus, Mehr­fa­mi­li­en­haus und Eigentumswohnung

Übli­che Rege­lun­gen der Maklercourtage

Die Höhe der Mak­ler­cour­ta­ge ist frei ver­han­del­bar. Bran­chen­üb­lich ist die Emp­feh­lung des Bun­des­ver­ban­des für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft, bei der Käu­fer und Ver­käu­fer je eine eige­ne Pro­vi­si­on zahlen.

  • In Nord­rhein-West­fa­len wer­den in der Regel 3 % plus MwSt. vom erziel­ten Ver­kaufs­preis als Mak­ler­cour­ta­ge berechnet.

Über­nimmt der Ver­käu­fer die gesam­te Cour­ta­ge, spricht man von Innen­cour­ta­ge. Hier­mit bewirbt man ein Objekt als ‘pro­vi­si­ons­frei für den Käu­fer’ oder ‘ohne Käu­fer­cour­ta­ge’. Bei schwer ver­käuf­li­chen Objek­ten wird die­se Maß­nah­me ange­wandt, um das Ange­bot für den Käu­fer attrak­ti­ver zu gestalten.

Micha­el Steu­del ist seit mehr als 30 Jah­ren in Düs­sel­dorf als Immo­bi­li­en­mak­ler tätig und ver­fügt über bes­te Refe­ren­zen  beim Ver­kauf und der Ver­mie­tung von hoch­wer­ti­gen Immobilien.
Michael Steudel Immobilienmakler Düsseldorf
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