Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude weisen zusätzlich eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H aus.
Mittlerweile ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Dieser muss spätestens bei einem ersten Besichtigungstermin vorliegen und auch in Immobilienanzeigen, ob Online oder Print, aufgeführt werden. Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).
Sollte für Ihre Liegenschaft noch kein gültiger Energieausweis vorhanden sein, so helfen wir Ihnen gerne weiter.
Übrigens: Denkmalgeschützte Gebäude sind bei Verkauf oder Vermietung von dieser Pflicht ausgenommen. Erst bei einer Modernisierung muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Michael Steudel ist seit mehr als 30 Jahren in Düsseldorf als Immobilienmakler tätig und verfügt über beste Referenzen beim Verkauf und der Vermietung von hochwertigen Immobilien.
