Streit um das Wohn­haus oder die Eigentumswohnung

Im Streit­fall einen Mak­ler als Mode­ra­tor hinzuziehen

Wenn es in Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten kei­ne Einig­keit über das Vor­ge­hen beim anste­hen­den Ver­kauf einer Immo­bi­lie gibt, soll­te man auf exter­ne Bera­tung set­zen. In einer fami­liä­ren Erben­ge­mein­schaft sind lang zurück­lie­gen­de Zer­würf­nis­se unter­ein­an­der oft der Grund, dass es gar nicht zu einem Ver­kauf der gemein­sa­men Immo­bi­lie kommt. Man blo­ckiert sich gegen­sei­tig. Ein unab­hän­gi­ger Mak­ler kann in sol­chen Situa­tio­nen Klar­heit schaf­fen. Eine nota­ri­ell beglau­big­te schrift­li­che Zustim­mung aller an einem Ein­fa­mi­li­en­haus oder einer Eigen­tums­woh­nung betei­lig­ten Per­so­nen und Gesell­schaf­ten muss bei einem ord­nungs­ge­mä­ßen und recht­lich siche­ren Immo­bi­li­en­ver­kauf vorliegen.

Soll­ten irgend­wel­che Unstim­mig­kei­ten über den anste­hen­den Ver­kauf zwi­schen den Eigen­tü­mern herr­schen, ist es drin­gend rat­sam, einen unab­hän­gi­gen, mode­rie­ren­den Mak­ler einzuschalten.

Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
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Michael Steudel Immobilienmakler in Düsseldorf