Niessbrauchsrecht anwenden
Nießbrauchsrecht
Der Nießbrauch ist eine Besonderheit im Immobilienrecht und bedeutet, dass ein unveräußerliches und unvererbliches Recht besteht, Nutzen aus einer Immobilie zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Das Verfügungsrecht verbleibt beim Eigentümer, Nutzung und Fruchtziehung wird an einen Dritten übertragen. Der oder die Begünstigte ist dann der Nutznießer. Eine notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch ist erforderlich.
Wenn ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen ist, kann ein Objekt nur äußerst schwierig verkauft werden, da das eingetragene Recht übernommen werden muss.
Der Zuwendungsnießbrauch begünstigt den Berechtigten zur Nutzung des Grundstückes und der darauf befindlichen Gebäude.