Spe­ku­la­ti­ons­frist: Ein Haus oder eine Eigen­tums­woh­nung vermieten

Erst ver­mie­ten, dann verkaufen

Wer sei­nen aus­schließ­lich selbst­ge­nutz­ten Wohn­raum ver­kauft, ent­geht der Spe­ku­la­ti­ons­steu­er nach einer Selbst­nut­zungs­frist von 2 Jah­ren. Wenn man einen Ver­kauf plant, soll­te man aller­dings nicht den Feh­ler machen, erst ein­mal zu ver­mie­ten, und dann erst zu ver­kau­fen. So wird aus selbst­ge­nutz­tem Wohn­raum eine Geld­an­la­ge und die 10-jäh­ri­ge Frist gilt.

  • Nur wenn man im Ver­kaufs­jahr und den bei­den vor­he­ri­gen Jah­ren Eigen­nut­zer war, ent­fällt die steu­er­li­che Anrech­nung even­tu­el­ler Gewin­ne, die man beim Ver­kauf erzielt.

Es ist in jedem Fal­le rat­sam, sich vor dem Ver­kauf von einem kom­pe­ten­ten Steu­er­be­ra­ter oder einem erfah­re­nen Immo­bi­li­en­mak­ler bera­ten zu las­sen, damit man kei­ne Fehl­ent­schei­dun­gen trifft, die beim Ver­kauf eines Hau­ses oder einer Eigen­tums­woh­nung zu finan­zi­el­len Ver­lus­ten füh­ren können.

Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
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Michael Steudel Immobilienmakler in Düsseldorf