Einfamilienhaus verkaufen bei Trennung
Immobilienverkauf bei Scheidung
Vor und während einer Scheidung ist der Verkauf eines Eigenheimes nur mit der Zustimmung beider ehemaliger Partner möglich. Solange nicht einvernehmlich geklärt ist, wann und zu welchem Preis ein gemeinsames Wohneigentum veräußert werden soll, ist es nicht ratsam, eine Offerte oder eine Anzeige für den Verkauf aufzugeben.
Es muss eine notariell beglaubigte schriftliche Zustimmung aller Eigentümer beim Verkauf einer Immobilie vorliegen, sofern sie nicht persönlich erscheinen
Im laufenden Scheidungsverfahren gilt, dass nicht ein Ehepartner im Alleingang die Veräußerung des ehemaligen gemeinsamen Heimes initiieren darf. Ein solcher Immobilienverkauf hätte keinen rechtlichen Bestand. Ein seriöser Makler überprüft solche schwierigen Konstellationen und bietet eine unabhängige Beratung an.
Das ehemalige gemeinsame Zuhause kann im Falle einer Scheidung nur mit Zustimmung beider Ehepartner veräußert werden. Bei einer Trennung muss man also unbedingt einen gemeinsamen Nenner finden, wenn man das Haus verkaufen muss.