Ein­fa­mi­li­en­haus ver­kau­fen bei Trennung

Immo­bi­li­en­ver­kauf bei Scheidung

Vor und wäh­rend einer Schei­dung ist der Ver­kauf eines Eigen­hei­mes nur mit der Zustim­mung bei­der ehe­ma­li­ger Part­ner mög­lich. Solan­ge nicht ein­ver­nehm­lich geklärt ist, wann und zu wel­chem Preis ein gemein­sa­mes Wohn­ei­gen­tum ver­äu­ßert wer­den soll, ist es nicht rat­sam, eine Offer­te oder eine Anzei­ge für den Ver­kauf aufzugeben.

  • Es muss eine nota­ri­ell beglau­big­te schrift­li­che Zustim­mung aller Eigen­tü­mer beim Ver­kauf einer Immo­bi­lie vor­lie­gen, sofern sie nicht per­sön­lich erscheinen

Im lau­fen­den Schei­dungs­ver­fah­ren gilt, dass nicht ein Ehe­part­ner im Allein­gang die Ver­äu­ße­rung des ehe­ma­li­gen gemein­sa­men Hei­mes initi­ie­ren darf. Ein sol­cher Immo­bi­li­en­ver­kauf hät­te kei­nen recht­li­chen Bestand. Ein seriö­ser Mak­ler über­prüft sol­che schwie­ri­gen Kon­stel­la­tio­nen und bie­tet eine unab­hän­gi­ge Bera­tung an.

Das ehe­ma­li­ge gemein­sa­me Zuhau­se kann im Fal­le einer Schei­dung nur mit Zustim­mung bei­der Ehe­part­ner ver­äu­ßert wer­den. Bei einer Tren­nung muss man also unbe­dingt einen gemein­sa­men Nen­ner fin­den, wenn man das Haus ver­kau­fen muss.

Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
Durch die Online Wert­ermitt­lung für Ihre Immo­bi­lie erfah­ren Sie, ob Ihre Preis­vor­stel­lung  für Ihre Lage rea­lis­tisch ist. Wir sind aus­ge­wie­se­ne Exper­ten bei der Bewer­tung von Immobilien.
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Michael Steudel Immobilienmakler in Düsseldorf